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Obereramt Heuchlingen
– Dorfordnung – Dorfgemeinschaft - Dorfleben.
Heuchlingen
bildete dabei den 6. zuletzt gebildeten Oberamtssitz. ---
Diese Struktur sollte dann bis in das Jahr 1803 andauern. Das Oberamt Heuchlingen bildeten die Gemeinden <>
Heuchlingen
mit ihren Gehöften Brackwang, großer und kleiner Mäderhof, Birkhof
und Riedhof. (Holzleuten war Lehenvergaben der Klöster in Gmünd- ausgenommen
des ersten Hofanwesen „Strohbauer“ welcher d. Schloss Hchl. angehörte) <>die
Herrschaft Wöllstein mit ihren Waldgebieten und Sägemühlen
–
<>
der Gemeindebezirk Abtsgmünd,
ebenso mit seinen Korn - u. Sägemühlen und dem Eisen- Hammerwerk.
(hier wurde
u. a. Stabeisen für die Nagelschmiede im Gmünd vorgehämmert.) <
Während der Amtmann in Abtsgmünd saß. … Heuchlingen
- sozialer
Aufbau - Schichten, Stände zu Anfang des 19. Jh. Eine Übersicht: Zu Anfang des 19. Jh. standen in
Heuchlingen annähernd 72 bis 75
Hausanwesen (mit etwas mehr Wohneinheiten). Zusammengesetzt aus 6 bis 8 Bauern, ~ 50 Seldner
- und Lehner
- Anwesen und ca. 15 Häusleranwesen der Taglöhner,
Handwerker u. a. Einige seien genannt:
2 Bäcker - den Wägnersbeck (Hs.16) u. d. Beckamichele (Hs.
54); 1 Bader - i. Hs. unterhalb d. „Badquelle“; mind. 2
Zimmermanns- Familien - den Zimmermstr. Holl
u. die Zimmerer-Fam. Schönberger; mind. 2 Maurersippen wie: die "Tonismaurer" Wanner / Werner i. Hs. 19 u. die Maurersippe Krehwedel i. Hs. 35; mind. 1 Schmied - d. Schmied Kuhn i. Hs. 25; mind. 2 Hirten/Hirtenhäuser i. d. Hirtengasse
100. i. Hs. 76 u. Hs.
64/65 a. d. Kirchbühl; 1 - 2 Gänsehirten a. d. Gänsbühl; mind. 1
Schneider, "Beckenschneider" Jh. Hägele i. Hs. 15; 1
Dorfbüttel; 1 Feldschütze; event. noch 1– od. 2 Nachtwächter; mind. 1 Krämer, d. Nikolai
Ohnewald i. Hs. 86; 1 Käser; 1 Abdecker („Schinder“ – u. a. d. Keartschwarz) 1 Schultheißenhaus im alten Haus
(vermutl. Hs. 26); 1 Mühle; 2 Gasthäuser.
Hinzu kommen noch: ~ mind. 2
Hofstellen a. d. Brackwang, 2 Hofstellen auf dem großen- und 1 bis 2
H.S. a. d. kleinen Mäderhof, 1 Hofstelle a. d. Birkhof, 1 H.S.
a. d. Riedhof u. 1 Haus im Stöckach und 1 Hofstelle in Hlzl. („Strohbauer“) . . . . Aufbau
und Verwaltung der Gemeinde Heuchlingen im 18./19. Jh. An
der Spitze der Gemeinde- Hierarchie standen: Der
Schultheiß.
Er wurde vom jeweiligen Landesherren eingesetzt und hatte
dessen Interessen zu vertreten. Er war
verantwortlich für den weltlichen Teil– die weltlichen Belange
in der Gemeinde. Er war Richter der niederen Gerichtsbarkeit, Steuerneintreiber, Amtsschreiber,
verantwortlich für d. Steuerung d. herrschaftl.
Frondienste, u.s.w. --- Ein
Vorfall aus der königlich Wrttb. Herrschaft: auf
Martini 1817 (11. November) legte Herr Schultheiß Trettner das Acciser-Amt
freiwillig nieder, welches dann ich (Josef Ohnewald) erhielt –
Der Anlass: Nach einer Prüfung durch Beamte des Oberamtes wurde der
rückständige und lahme Steuereinzug durch den Schultheiß Trettner
beanstandet. -- Quelle: Aus d. Tagebuchaufzeichnungen von Josef Ohnewald. Als
zweite amtliche Stelle wäre zu nennen: Der
Dorfpfarrer- Pfarramt -- war
für die sittlichen - und kirchlichen Belange in der Gemeinde verantwortlich.
---- Wissenswertes hierzu: Nach dem Einschluss der Fürstpropstei Ellwangen in das neu geschaffene wrttb. Staatsgebiet „Neuwürttemberg“ im Jahr 1803,
ordnete König Wilhelm die Einführung der Kirchenkonvente auch in den
katholischen Landedesteilen Neuwürttembergs an. "Da wir von der Zweckmäßigkeit derselben (d. Kirchenkonvente) für die Einhaltung äußerer Ordnung und für die Beförderung der Religion und Sittlichkeit, sowie für die Geitlichen uns überzeugt halten" (Reyscher-Bd. 10 S. 504f. (ZWL Jg. 49) Dieses Kirchenkonvent in Hchl. war dann gebildet aus 4 ehrbaren Dorfleuten
(i. d. Regel Bauern) und dem Dorfpfarrer als Vorsitzender dieses
Konvents. Konventsitzungen mussten
alle 4 Wochen (urspr. 14-tägig) abgehalten werden. Hierbei wurden
alle, die Kirchenzucht betreffende Geschehnisse
im Ort, untersucht und die zu verhängenden Strafen verhandelt. Konkret
verhandelt wurden: Versäumniss des sonntäglichen Gottesdienstes,
Wirtshausbesuche während des Gottesdienstes, Ehebruch, nichtehel.
Geschlechtsverkehr, Ehestreitigkeiten, nächtliches Lärmen, Sauferei,
Tanzvergnügen, abhalten von Lichtstuben u. vieles mehr. Die Bevölkerung war angehalten, derartige Geschehnisse dem
„Konvent“ zu melden. An Strafen wurden ausgesprochen wie: Nennung
von der Kanzel, sowohl der Person, wie auch das Vergehen. Bei Geldstrafen
wurde die anzeigende Person mit einem Teil der Geldstrafen, oder anderweitig
belohnt. ……………. …………………. Dorfverwaltung
und Dorfordnungen Die bürgerliche Gemeinde
konnte - unter Kontrolle des Schultheißen (also der Herrschaft)- ihre
Angelegenheiten weitgehend selbst verwalten. Sie besaß das Recht, in der
Gemeindeversammlung für alle Dorfbewohner verbindliche Satzungen aufzustellen
und deren Befolgung auch durchzusetzen. (z.B. Bußgelder) Solche Satzungen wurden oft in einer sogenannten „Dorfordnung“
festgehalten. (es findet sich v. Hchl. keine) Der Umfang eine solchen
Dorfordnung war oft noch untergliedert in Waldordnung, Hirtenordnung,
Ruggerichtsordnung, u.s.w. --- In
Selbstverwaltung erfolgte dann Regelungen zur geordneten Flurnutzung im
Betreff der Dreifelderwirtschaft, Vergabe und Verteilung der Allmenden,
Festlegung des Schäferzugs durch die Fluren, die Pferchvergabe und der
Pferchverkauf. ---- Als
personellen Angelegenheiten können genannte werden: Wahl
und von Dorfhirten, Nachtwächtern - oft in Verbindung mit Feuerschau u.
Brandschutz. Die Ernennung von Feldschützen und Feldvermesser. Planung der
Frondienste, Aushub und sammeln von Leinsand und Leinkies – und dessen
Verkauf (für den Häuserbau), und vieles mehr. …. Aufbau und Verwaltung der Bürgergemeinde
Heuchlingen – in der Fürstpropstei
Ellwangen und in *Neuwürttemberg - *wie das
ehem. Gebiet der Fürstpropstei Ellwangen, der versch. Grafschaften u.a., nach
der Eingliederung in das Königreich Wttb. Bezeichnet wurde. Dabei liegen für
die ellwangische Zeit derzeit keine detailierten Kenntnisse vor. Die
personelle Zusammensetzung unserer Gemeinde vom 18. bis hinein in das 20. Jh. Die weiteren Angestellten: Der rechnungsführende
Bürgermeister oder Accieser (Steuereintreiber).
Später war es der Gemeinderechner (Gemeindepfleger) - (jener Zeit -1826/27-
Josef Ohnewald, zuständig f. d. das Kassen- und Rechnungswesen). Der
Gemeindepfleger durfte nicht gleichzeitig Ratsschreiber sein; der
Fronbürgermeister - war i.d. Regel im Gemeinderat vetreten (1. Gd.Rat); ein Polizeidiener - in jener Zeit
Bernhard Holl; ein Flur-oder Feldschütz - 1826 Bernh. Kaiser, 1827 M.
Hudelmaier ..... 1813 noch Flurer genannt;
ein Nachtwächter - Anton Burghardsmaiyer; ein Dorfhirte
/Gänsehirte - dieses Thema ist in einem gesonderten Blatt dargelegt. Nicht
mehr aufgeführt sind: ein Abdecker, auch Kleenmeister genannt, ein Dorfhirte für die Schweinehütung und ein
Totengräber. .................. Untergänger:
Überwachung der Feldgrenzen, Feststellung u. Berichtigung der Marksteine usw. Viehschauer und Brod - und Fleisschauer
- auch Brod - Bier - und Fleisschauer bezeichnet. Feuermeister - Rottmeister -Anführer
einer Feuer-Rotte - meist 10 Mann. Localfeuerschauer
für halbjährl. Visitation Kaminschauer (Kaminfeger) – extern beziehen keine Besoldung, sondern nur
die Commun-ordnungsmäßigen Taggelder. .............. Gemeindebedienstete mit Allmandbesoldung
und anderes. Bei der Allmendteilung im Jahre
1804 wurden einen jeweiligen Pfarrer - Schultheiß und Schullehrer zu Hchl. jedem
6 Alllmandteile, Für eine Hebamme allhier aber 5 Allmandteile zur Nutzung vorbehalten - s. sep. Thema "Wobei die 23 Allmandteile an verschiedenen Orten
gelegen sind, und wovon das Grundeigentum der Gemeinde zusteht" ................. Besoldung
Die jährliche Besoldung in 1826/27-scheint
gering. Dabei wurden aber gesonderte Einsätze, wie z.B. die einzelnen
Sitzungen, Botendienste u.s.w. jeweils mit Taggelder entlohnt. Diese betrugen
in jener Zeit ca. 24 Kreuzer. ............ Löhne und Preise um 1850
(Tafel aus Heimatmuseum Waldstetten abgel.) Verdienst - Beispiel: 1860 fertigt der Schuhmacher
Vitus Weber im Auftrag der Gemeindepflege Hchl. für die
arme Josepha Vogt v. hier ein Par Schuhe und bringt hierfür in in Rechnung: 2
fl.- 40 kr. |